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Was tun nach 20 Jahren EEG-Vergütung?
6. Februar 2019 um 19:00 bis ca. 21:30
Im Jahr 2021 endet für die ersten Photovoltaik (PV)-Anlagen der Vergütungszeitraum gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Nach derzeitigem Stand muss der Netzbetreiber den produzierten Strom weiter abnehmen, allerdings zu deutlich geringerer Einspeisevergütung – wahrscheinlich ist der Börsenpreis (ca. 4 bis 5 ct/kWh). Es bleibt die Stellschraube Eigenverbrauch.
Diesen zu maximieren, wird über den Weiterbetrieb der Anlagen entscheiden. Welche Möglichkeiten und Szenarien sind denkbar? In welchem wirtschaftlichen Rahmen bewegen wir uns dann? Das möchten wir gerne mit Ihnen in einem Abendseminar diskutieren.
Termin
Mittwoch, 6. Februar 2019, 19.00 Uhr
Veranstaltungsort
Gasthaus „Braun“
Graf-Hartmann-Straße 4, 86609 Wörnitzstein – Donauwörth
Themen
Entwicklung der Photovoltaikanlagen in Deutschland
- Zubau und EEG-Vergütung
- EEG im Jahr 2000 und heute
- Rechtliche Situation und Ablauf der EEG-Vergütung
Betreibermodelle zum Weiterbetrieb von PV-Altlagen – Technische Voraussetzung und Wirtschaftlichkeit
- Marktwert – Solar (Börsenbeispiel)
- Direktvermarktung
- PV-Eigenverbrauch u.a. Batteriespeicher
- Verkauf an Dritte z. B. Elektro-Tankstelle
- weitere Optionen
Abbau der Module und dann?
- Recycling – wer zahlt?
- Bestandteile eines Solarmoduls und die Recyclingprozesse
Hier schon mal eine Vorabinfo von Susanne Jung:
auch ich halte am Mittwoch hier in Aachen einen Vortrag zu PV-Altanlagen 🙂
https://www.sfv.de/artikel/aachen_-_photovoltaik-altanlagen_weiterbetrieb_oder_abbau.htm
Auch wenn noch knapp 2 Jahre bis zum Auslauf der Vergütung ins Land gehen können, werden die Betreiber zunehmend nervös. Gerade die Altanlagenbetreiber, die mehr als 16.000 DM für 1 kW ausgegeben und ihre Anlage unter großem Aufwand aufs Dach gebracht haben, hängen sehr an ihren Pionieranlagen.
Die bisherige Rechtslage ist leider nicht sehr erfreulich. Netzbetreiber sind nicht verpflichtet, für eingespeisten Strom den Marktpreis auszuzahlen. Jede Umrüstung der Anlage auf Eigenversorgung (mit oder ohne Speicher) kostet Geld und wird sich im Rahmen der eventuell noch möglichen Lebenszeit der Anlage nicht amortisieren. Wenn Anlagen auf Eigenversorgung umgerüstet werden, hat das Einfluss auf technische Komponenten, denn die neue VDE – AR-N 4105 muss eingehalten werden. Das kostet zusätzlich Geld.
Aus diesen Gründen setzt sich der SFV dafür ein, dass für Anlagen bis mind. 5 kW nach Ablauf dre bisherigen Vergütung eine Anschlussvergütung gewährt wird, damit die Deckung der Betriebskosten über das 20 Jahr hinaus möglich bleibt. Infos hierzu findet Ihr unter
https://www.sfv.de/artikel/pv-altanlagen_anschlussfoerderung_nach_ablauf_der_verguetung_.htm
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Susanne Jung
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
zentrale@sfv.de, http://www.sfv.de
SFV bei Twitter: @sfv_de
https://www.facebook.com/sfv.de
Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 – 12.30 Uhr
Wer geht hin? Ich kann leider nicht, würde mich aber über eine kurze Zusammenfassung freuen. sg MatBlack