29.12.2018
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende profitieren vom Wegfall der
Privatentnahmeversteuerung. Dadurch wird Dienstradleasing für selbstständige Jobradler noch attraktiver.
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende müssen den privaten Nutzungsanteil geleaster Diensträder ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr versteuern. Auf die Privatentnahme muss in Zukunft außerdem keine Umsatzsteuer mehr entrichtet werden. Die Neuregelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – neue Fassung) gilt für Fahrräder und Pedelecs, also E-Bikes mit elektrischer Motorunterstützung bis 25 km/h, die dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Sie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
„Durch den Wegfall der Entnahmebesteuerung werden Jobräder für Selbstständige deutlich […]
Quelle und ganzer Artikel: www.sonnenseite.com